Kann ich ins nächste Studienjahr übertreten, obwohl ich Module wiederholen muss?
Studierende, denen am Ende des Studienjahres höchstens 10 ECTS-Punkte fehlen (nicht bestandene PAP oder begründete Absenz an einer Prüfung), können bedingt in das nächste Jahr übertreten (bedingter Übertritt). Das Datum der Wiederholungsprüfung wird durch die Studienberaterin/den Studienberater in Absprache mit der/dem Modulverantwortlichen bestimmt. Am Ende des ersten Semesters des folgenden Jahres müssen die Studierenden zwingend sämtliche ECTS-Punkte erworben haben.
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