Beteiligt sich die HEdS-FR an den Kosten im Zusammenhang mit der Praxisausbildung?

Ja, für die Unterkunft werden 50 % der tatsächlichen Mietkosten rückvergütet, wobei der Höchstbetrag bei Fr. 50 pro Woche liegt. Dem Rückvergütungsformular sind die Originalbelege beizulegen. Die Entschädigungen werden ausschliesslich für Unterkünfte gewährt, die ausserhalb des Kantons Freiburg und mehr als 50 km von der Hochschule entfernt liegen.
Die HEdS-FR beteiligt sich zudem mit einem wöchentlichen Pauschalbetrag an den Reisekosten für Praktika, wenn diese mehr als 50 km von der Hochschule entfernt stattfinden.
Um eine Rückvergütung zu beantragen, muss die/der Studierende das Formular für über 50 km von der HEdS-FR entfernte Praktika ausfüllen und innerhalb der vorgegebenen Frist an die Praxisausbildungsverantwortlichen übermitteln.

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