Kann ich ein Stipendium oder Studiendarlehen beantragen?
Sofern die Bedingungen erfüllt sind (Finanzen, Alter), können Sie beim Kanton – oder in gewissen Fällen auch bei Ihrer Wohngemeinde – ein Stipendiengesuch stellen.
Dasselbe gilt für Studiendarlehen. Diese sind nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen.
Studierende aus anderen Kantonen werden gebeten, das entsprechende Formular beim Amt für Ausbildungsbeiträge ihres Kantons oder bei der Wohngemeinde ihrer Eltern zu verlangen.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- eine Bestätigung der Schule;
- eine Kopie der letzten Steuerveranlagung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters;
- Ihre eigene Steuerveranlagung, wenn Sie vor dieser Ausbildung bereits berufstätig waren, und jene Ihrer Ehefrau bzw. Ihres Ehemanns, wenn Sie verheiratet sind;
- eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung für Flüchtlinge;
- eine Kopie der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung für Ausländerinnen und Ausländer.
Das Gesuchsformular für ein Stipendium oder ein Studiendarlehen steht auf der Website des Amtes für Ausbildungsbeiträge (ABBA) zur Verfügung.
Wenn Sie Ausbildungsbeiträge erhalten, bittet Sie die Abteilung für Ausbildungsbeiträge alle sechs Monate um eine Bestätigung der Hochschule, die bescheinigt, dass Sie das Studium fortsetzen. Dieses Dokument müssen Sie im akademischen Sekretariat unterzeichnen lassen. Reichen Sie dieses Formular nicht fristgerecht ein, wird Ihnen der zweite Teil des Ausbildungsbeitrags nicht überwiesen.
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