Bin ich als Studentin/Student verpflichtet, mich zu versichern?
Ja, die Studierenden sind verpflichtet, sich während ihrer gesamten Ausbildung auf ihre eigenen Kosten bei einer gesamtschweizerisch anerkannten Kasse gegen Krankheit, Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern. Unfälle während des Unterrichts oder in Ateliers sind der privaten Versicherung zu melden.
Während den praktischen Ausbildungsperioden sind die Studierenden unabhängig von der Art des Praktikums durch die Praxisausbildungsstätte gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Berufs- und Nichtberufsunfälle während einer Praxisausbildungsperiode sind dem Personaldienst am Praxisausbildungsort zu melden. Ausserdem ist die Schule darüber zu informieren.
Bei Praxisausbildungsperioden im Ausland versichern sich die Studierenden auf ihre eigenen Kosten gegen Krankheit, Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten, einschliesslich Versicherungsschutz im Ausland. Das Haftpflichtrisiko wird durch die persönliche Haftpflichtversicherung der/des Studierenden abgedeckt, die auch im Ausland gültig sein muss. Die/Der Studierende schliesst ebenfalls eine Rückführungsversicherung ab.
Den Studierenden oder ihrem gesetzlichen Vertreter wird dringend empfohlen, während der gesamten Ausbildung eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten abzuschliessen.
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