Welche besonderen Bedingungen gelten für die Absolvierung eines Praktikums im Ausland?
Vor dem Praktikum muss ein Projekt von 5 bis 10 Seiten erarbeitet und von den Modulverantwortlichen angenommen werden. Die PAP3 muss bestanden worden sein.
Der definitive Entscheid über die Absolvierung einer PAP im Ausland obliegt der Schuldirektion und stützt sich insbesondere auf Sicherheitsaspekte.
Während der PAP werden Praxisanalysen sowie eine Zwischen- und Schlussbilanz (in der Mitte bzw. am Ende der PAP) verlangt.
Nach dem Praktikum nimmt die/der Studierende an einer Besprechung (Debriefing) teil und präsentiert der Schule eine Reflexion über die gemachten Erfahrungen.
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