Muss ich für die Praktikums-/Praxisausbildungsperioden Berufskleidung kaufen?

Nein, fast alle Praxisausbildungsstätten stellen Arbeitskleidung zur Verfügung. Erbringt eine Institution diese Leistung nicht, kann die Hochschule Kleidung zur Verfügung stellen. Nehmen Sie diesbezüglich mit Alejandro Scagliotti Kontakt auf: alejandro.scagliotti@hefr.ch, Tel. 026 429 60 78. Achtung: Sie können die von der Hochschule während der Praktikums-/Praxisausbildungsperiode zur Verfügung gestellte Kleidung selbst waschen, dürfen diese aber nicht am Praxisausbildungsort waschen lassen. Sie können die Arbeitskleidung aber auch ungewaschen zurückbringen und gegen saubere eintauschen. Am Ende des Praktikums muss die Kleidung zwingend ungewaschen in die Hochschule zurückgebracht werden.

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