Ich bin im berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang eingeschrieben. Muss ich Angaben zu dem Unternehmen machen, in dem ich arbeite?
Zu Beginn jedes akademischen Jahres wird von jedem Studierenden, der sein Studium berufsbegleitend absolviert, eine Arbeitsbescheinigung angefordert. Diese Bescheinigung muss aktuell sein (datiert im August, September oder Oktober) und den Beschäftigungsgrad angeben. Sie darf ausschließlich über das Studierendenportal eingereicht werden.
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