Ich habe mein Studium nach Semesterbeginn unterbrochen. Muss ich die Semestergebühr trotzdem bezahlen?
Alle Studenten-innen, die zu Semesterbeginn immatrikuliert sind, müssen die Semestergebühr bezahlen, auch wenn sie ihr Studium unter Einhaltung der Modalitäten unterbrechen.
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