Besteht eine Kinderzulage, die der Arbeitgeber zusätzlich zu den kantonalen Familienzulagen entrichtet ?

Ja. Die Arbeitgeberzulage erfolgt unabhängig von den kantonalen Familienzulagen und wird nur an Personal entrichtet, das dem StPG unterliegt. Jeder-e Mitarbeiter-in , die-der ein Monatsgehalt bezieht, kann von dieser Zulage profitieren.

Diese monatliche Zulage beläuft sich auf:

  • CHF 150 für jedes der beiden ersten Kinder;

  • CHF 75​ für das dritte und jedes weitere Kind.

Es erfolgt nur eine Zulage pro Kind. Die Zulage wird anteilig zum Beschäftigungsgrad des-r Mitarbeiters-in entrichtet, ausser wenn zwei Personen für das gleiche Kind eine Zulage beanspruchen können. In dem Fall wird die Zulage für jeweils beide gekürzt (Art. 112 StPR).

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