Habe ich als Student-in die Verpflichtung mich zu versichern?
Ja, die Studenten-innen haben die Verpflichtung sich gegen Krankheit und Unfall zu versichern.
Sie müssen auch eine Haftpflichtversicherung haben, die sie gegen Schäden versichert, die einem Dritten zugefügt werden.
Darüber hinaus schreibt das AHV-Gesetz vor dass schweizerische und ausländische Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz ab dem 1. Januar folgen ihrem 20. Geburtstag Beiträge leisten müssen.
Die Studenten-innen ohne lukrative Tätigkeit, bezahlen im Prinzip CHF 480/Jahr. Genauere Informationen können bei den Auslgeichskassen jedes Kantons erhalten werden.
Für weitere Informationen: www.ahv-iv.ch
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