Welchen Ferienanspruch habe ich?
Sie haben pro Kalenderjahr einen anteilig zum Beschäftigungsgrad geltenden Anspruch auf bezahlte Ferien in Höhe von:
25 Tagen bis zum vollendeten 49. Altersjahr;
28 Tagen vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem Sie das 50. Altersjahr vollenden;
30 Tagen vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem Sie das 58. Altersjahr vollenden.
Die Ferien müssen nicht am Stück bezogen werden, allerdings müssen wenigstens zwei Ferienwochen zusammenhängen.
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