Welchen Ferienanspruch habe ich?

Sie haben pro Kalenderjahr einen anteilig zum Beschäftigungsgrad geltenden Anspruch auf bezahlte Ferien in Höhe von:

  • ​25 Tagen bis zum vollendeten 49. Altersjahr;

  • 28 Tagen vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem Sie das 50. Altersjahr vollenden;

  • 30 Tagen vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem Sie das 58. Altersjahr vollenden.

Die Ferien müssen nicht am Stück bezogen werden, allerdings müssen wenigstens zwei Ferienwochen zusammenhängen.

Processus

HR


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Arbeitszeit/Absenzen Arbeit in der HES-SO//FR
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