Wie wird mein Gehalt berechnet?
Alle mit einem Arbeitsvertrag ausgestatteten Mitarbeiter-innen unterliegen der Personalgesetzgebung des Staates Freiburg. Sie haben eine offizielle Funktion, die anhand der Gehaltsskalen des Staates Freiburg entlohnt wird. Das Gehalt wird vom Amt für Personal und Organisation (POA) ausbezahlt und unterliegt der Sozialversicherungsbeitragspflicht.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Website des POA.
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