Ich habe mich beurlauben lassen - muss ich die Semestergebühr trotzdem bezahlen?

Bei einem temporären Studienunterbruch bleibt der-die Student-in immatrikuliert und muss gemäss Verordnung über die Einschreibe- und Studiengebühren an der HES-SO vom 26. Mai 2011 eine reduzierte Studiengebühr von CHF 150 bezahlen.

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