Ich habe mich beurlauben lassen - muss ich die Semestergebühr trotzdem bezahlen?
Bei einem temporären Studienunterbruch bleibt der-die Student-in immatrikuliert und muss gemäss Verordnung über die Einschreibe- und Studiengebühren an der HES-SO vom 26. Mai 2011 eine reduzierte Studiengebühr von CHF 150 bezahlen.
Processus
Ausbildung
Public cible
Aktuelle Studierende
Künftige Studierende
Thèmes
Bachelor Master Kursbesuch/Absenzen/Beurlaubung Abrechnung/FinanzenWillkommen
Melden Sie sich mit Ihrem HES-SO-Konto (8.8@hes-so.ch) an, um auf die internen Ressourcen der HES-SO Freiburg zuzugreifen