Muss ich AHV-Beiträge leisten?

Das AHV-Gesetz schreibt vor, dass alle Schweizer und ausländischen Studierenden mit Wohnsitz in der Schweiz ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag AHV-Beiträge leisten müssen. Studierende ohne Erwerbseinkommen zahlen in der Regel CHF 480.– pro Jahr. Mehr Infos dazu gibt es bei den kantonalen Ausgleichskassen. 

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