Wie müssen die Studierenden gegen Krankheit und Unfall versichert sein?
Studierende müssen grundsätzlich eine Kranken- und Unfallversicherung haben.
Personen mit bescheidenem Einkommen können vom Amt für Gesundheit von der Versicherungspflicht befreit werden.
Des Weiteren müssen alle Studierenden eine Haftpflichtversicherung haben, die Schäden an Dritten deckt.
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