Kann ich Gleichwertigkeiten (Äquivalenzen) meiner Bildungsleistungen beantragen?

Anträge auf Anerkennung von Gleichwertigkeiten sind für das gesamte dreijährige Studienprogramm bereits vor Studienbeginn – und zwar bis spätestens am 31. August vor dem ersten Studiensemester – beim Studiensekretariat einzureichen.

Reglement über die Grundausbildung (Bachelor und Master) an der HES-SO:

Art. 14, Abs. 1 Je nach Vorbildung und auf der Grundlage der bei der Immatrikulation gewährten Gleichwertigkeiten können die Hochschulen die Studierenden von der Absolvierung eines Teils ihrer Ausbildung freistellen.
Abs. 2
Die Gleichwertigkeiten werden gemäss den folgenden Prinzipien gewährt:
a) Mindestens 60 ECTS-Credits sind im Bildungsverlauf zu erwerben.
b) Inhaber/innen eines anerkannten Ausbildungsnachweises, insbesondere eines HF-Abschlusses, können Gleichwertigkeiten bis höchstens 50 % des angestrebten Bachelorstudiums erwerben.
c) Personen, die infolge eines definitiven Nichtbestehens oder eines Abbruchs exmatrikuliert wurden und die sich in demselben Studiengang bewerben, müssen mindestens 60 ECTS-Credits in dem Studiengang erwerben, unabhängig von der Studienstufe.

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