Kann ich mich zum Studium anmelden, auch wenn die Ergebnisse der Matura oder der Lehrabschlussprüfungen noch nicht bekannt sind ?

Ja, Sie müssen sich fristgerecht anmelden, auch wenn die Ergebnisse noch nicht bekannt sind.

Bei Nicht-Bestehen der Maturität oder des EFZ ist das Studiensekretariat der HTA-FR zu informieren. Die Anmeldung gilt dann für das darauffolgende Jahr; die Einschreibegebühr muss nicht noch einmal bezahlt werden (gilt insgesamt für zwei Versuche).

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