Monatliche Pauschalentschädigung (Ausbildungsbeitrag)
Alle im Bachelor in Pflege immatrikulierten Studierenden erhalten eine monatliche Pauschalentschädigung von Fr. 400 für die Praxisausbildungsperioden (Praktika).
- Bei der Wiederholung von Theoriemodulen besteht kein Anspruch auf eine monatliche Pauschalentschädigung.
- Diese wird nur bei der Wiederholung einer Praxisausbildungsperiode (PAP) bezahlt und beträgt Fr. 100 pro PAP-Woche.
Bei einem Langzeiturlaub nach Art. 19 der Rahmenrichtlinien vom 6. Mai 2011 für die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO wird die Zahlung der monatlichen Pauschalentschädigung ab Beginn des Urlaubs unterbrochen.
Die Überweisung erfolgt jeweils am 25. des Monats auf das angegebene Bank- oder Postkonto. Die erste Zahlung erfolgt im Oktober, die letzte Ende September.
Wurden die Studiengebühren 30 Tage nach Erhalt einer ersten Mahnung nicht bezahlt, kann der geschuldete Betrag von der monatlichen Pauschalentschädigung abgezogen werden.
Für den Eintrag des Diploms im Gesundheitsberuferegister GesReg wird eine Gebühr in Höhe von CHF 130 in Rechnung gestellt. Bei Studierenden des Studiengangs Pflege wird dieser Betrag von der letzten monatlichen Pauschalentschädigung abgezogen.
Die monatliche Pauschalentschädigung ist weder der AHV noch der Arbeitslosenkasse unterstellt, da es sich nicht um einen Lohn handelt, sondern um eine Entschädigung.
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