Ist mobile Arbeit oder Telearbeit möglich?
Der Zugang zur mobilen Arbeit oder Telearbeit wird erleichtert, sofern dies mit den dienstbetrieblichen Bedürfnissen vereinbar ist, die nach wie vor massgebend sind. Der Anteil der mobilen Arbeit darf nicht mehr als 30% des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsgrads ausmachen. Für Anweisungen beachten Sie bitte die interne Notiz hier.
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